Fachgebiet
Recht
Unser Fachgebiet
Recht
Im Tätigkeitsfeld Recht übernehmen wir alle Dienstleistungen einer wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei. Dazu gehören die detaillierte Planung und Begleitung von Projekten und Transaktionen ebenso wie die umfassende Betreuung in allen Fragen des täglichen Rechtsverkehrs. Wir vertreten unsere Mandanten vor Gerichten und in behördlichen Verfahren. Rechtliche Vertretungsaufgaben, wie etwa die Testamentsvollstreckung und die Treuhandtätigkeit, runden unser Leistungsprofil ab.
1. Für Unternehmen und Unternehmer werden wir vornehmlich tätig in unserem Kerngebiet Gesellschaftsrecht und den Fachgebieten der von uns vorwiegend beratenen Branchen: Filmwirtschaft, Gesundheitswesen, Immobilienwirtschaft und öffentlicher Personennahverkehr.
2. Auch als selbständiger Gewerbetreibender, Freiberufler oder Arbeitnehmer sind Sie gut bei uns aufgehoben. Wir beraten Sie fachkundig in den (steuer-)rechtlichen Fragen ihrer beruflichen Tätigkeit. Aufgrund unserer Mehrfachqualifikationen können wir Ihnen dabei eine wirklich integrierte Beratung aus einer Hand bieten.
Gesellschaftsrecht
Wir beraten Unternehmen und Unternehmer zu allen gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten. Unter anderem unterstützen wir sie bei Neugründungen, der Begutachtung gesellschaftsrechtlicher Spezialfragen sowie bei gesellschaftsrechtlichen Strukturierungen aller Art. Existenzgründer und Start-Up-Firmen (Neue Medien und Technologien wie auch klassische Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe) erhalten bei uns eine maßgeschneiderte Beratung. Gemeinsam klären wir die für das jeweilige Projekt zweckmäßige Rechts- und Tätigkeitsform, entwickeln mit Ihnen Businesspläne für die Eigen- und Fremdkapitalbeschaffung.
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Begleitung beim Kauf und Verkauf von Unternehmen- oder Unternehmensteilen. Wir erarbeiten mit unseren Mandanten die erforderlichen Verfahrensschritte (Unternehmensexposé, Vertraulichkeitsvereinbarung, letter of intent, Option/Vorvertrag bis zum endgültigen Vertragswerk), führen Due-Diligence-Prüfungen (alle Bereiche Recht und Steuern) durch. Sämtliche Rechts- und Steuerfragen im Zusammenhang mit Unternehmenstransaktionen werden in der Kanzlei bearbeitet..
Insbesondere für den Mittelstand sind wir häufig in Dauerberatung tätig. Sämtliche relevanten Maßnahmen, wie zum Beispiel Gesellschafterbeschlüsse, Satzungsänderungen oder Kapitalerhöhungen werden von uns vorbereitet und in ihrer Durchführung in enger Abstimmung mit dem Mandanten begleitet.
Bei Konfliktfällen im Gesellschafterkreis stehen wir unseren Mandanten ebenfalls beratend zur Seite. Die erfolgreiche Überführung des Unternehmens in die nächste Generation ist für uns ein wesentliches Beratungsanliegen. Schließlich unterstützen wir Geschäftführer, Vorstände und Aufsichtsräte in ihrem unternehmerischen Wirken und beraten Führungskräfte in ihren individuellen beruflichen Belangen (haftungs- und anstellungsrechtliche Fragestellungen).
Steuerstrafrecht
Im Grenzbereich zwischen Recht und Steuern steht das Steuerstrafrecht. Steuerstrafrecht wird über das Steuerrecht geführt, im Unternehmen über die Buchführung, den Jahresabschluss und die betrieblichen Steuererklärungen. Europäische Besonderheiten sind zu beachten. Unerlässlich sind daher profunde Kenntnisse und Erfahrungen in diesem Bereich. Wir verfügen über ein kompetentes Team.
- Wir bieten Soforthilfe bei allen Maßnahmen der Steuerfahndung und Strafverfolgung im steuerlichen unternehmerischen Bereich.
- Wir übernehmen die steuerstrafrechtliche Vertretung und Verteidigung vor Gerichten und Finanzbehörden.
- Wir vertreten bei Außenprüfungen/Steuerfahndungsprüfungen auch im internationalen Bereich.
Als Rechtsanwälte und Steuerberater können wir eine umfassende und ganzheitliche Beratung aus einer Hand anbieten. Wir arbeiten in diesem Bereich gerne mit ihrem Steuerberater und Wirtschaftsprüfer zusammen.